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„Raven gegen Polizeiwillkür“: LHG kritisiert Demo

Heute ab 19 Uhr veranstaltet der AStA die Demonstration „Raven gegen Polizeiwillkür“ gegen allgemeine polizeiliche Repression und die Durchsuchungen am Campus Bockenheim im April.

Christoph Wittmann, Vorsitzender der Liberalen Hochschulgruppe (LHG). Foto: LHG.

Die Liberale Hochschulgruppe und der RCDS kritisieren die Demonstration. Gegenüber DauerWelle erklärt der LHG-Fraktionsvorsitzende im StuPa Christoph Wittmann: „Auch für uns stellen die Polizeidurchsuchungen eine übertriebene Reaktion dar. Es wurden aber von allen Seiten Fehler gemacht, auch vom AStA. Deswegen sprechen wir uns gegen diese Demonstration aus.“
Die Demonstration wird mit AStA-Mitteln aus dem Semesterbeitrag finanziert. „Die Höhe der Kosten werden wir erst nach der Demonstration kennen, mit Technik und Sicherheit wird sie jedenfalls teuer. Für uns ist es nicht die Aufgabe einer Studierendenvertretung, studentische Mittel für allgemeinpolitische Demonstrationen zweckzuentfremden.“

Mit der Demonstration „Raven gegen Polizeiwillkür“ reagiert der AStA auf polizeiliche Durchsuchungen des Studierendenhauses am 13. April dieses Jahres. Grund waren Randale am Frankfurter Maritimhotel in der Theodor-Heuss-Allee. Die Täter, so die Polizei, seien in Richtung Studierendenhaus/KOZ geflüchtet.

Kurz darauf durchsuchten Beamte das Gebäude, beschlagnahmten Gegenstände, kontrollierten Anwesende und ermittelten wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes einer Person. Dies führte schließlich zu härteren Auseinandersetzungen wie der Blockade eines Polizeifahrzeugs und dem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken.

Aus der Sendung vom 10. Dezember.

Ob die Durchsuchungen legal waren oder nicht, steht und fällt mit der Begründung „Gefahr im Verzug“. Eine Beschwerde vonseiten des AStA liegt bei der Staatsanwaltschaft. In einer Pressemitteilung äußert der AStA nach einer Akteneinsicht die Vermutung, „Gefahr im Verzug“ habe nicht vorgelegen, da kein Versuch stattgefunden habe, eine offizlelle Durchsuchungsermächtigung zu erhalten. Prinzipiell wird „Gefahr im Verzug“ im Nachhinein gerichtlich überprüft, oft setzen Gerichte voraus, dass zumindest ein Versuch der Erlangung einer Durchsuchungsanordnung stattgefunden hatte.

 

Bericht: Pascal Schneider. Die Demonstration und die Hintergründe sind Thema im Nachrichtenpodcast am 10. Dezember.

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