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Amtsgericht: Durchsuchung des Studierendenhauses rechtswidrig

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Durchsuchung des Studierendenhauses im April 2017 illegal war. Das teilte der AStA in einer Pressemitteilung mit, das Amtsgericht bestätigte dies bisher nicht. Weiter kritisiert der AStA in der Pressemitteilung, das Verfahren sei in die Länge gezogen worden, erst nach Androhung einer Klage wegen Verfahrensverschleppung sei Akteneinsicht gewährt worden.

Im April durchsuchten Beamte das Studierendenhaus im Anschluss an Randale am Maritimhotel. Alle Artikel und Beiträge zum Thema unter diesem Link.

 

Stand: 14. März, 13.25. Der Artikel wird bei neuen Informationen ergänzt.
Bericht: Pascal Schneider.

 

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